Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher und englischer Sprache(nur bei BZF 1 Vollprüfung) unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren und Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache(bei BZF 1 Zusatzprüfung) unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren und Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.