Anmeldung zur Prüfung
BZF 1 Prüfungsgebühren und Hinweise zur Prüfung
Der Antrag muss mit den erforderlichen Anlagen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin ausgefüllt und unterschrieben bei der Prüfungsbehörde vorliegen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses
- Kopie des Einzahlungsbeleges / Überweisungsauftrags bei Online-Verfahren
- nur bei Zusatzprüfung: Kopie des bereits erworbenen Flugfunkzeugnisses
Der Prüfungstermin wird von der Prüfungsbehörde festgelegt. Die Bewerber werden schriftlich zur Prüfung eingeladen.
Bewerber, die den Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, werden gebeten, die Prüfungsbehörde unverzüglich zu informieren.
Eine Terminverlegung ist einmal möglich.
Eine nicht bestandene Vollprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
Der bzw. die zu wiederholenden Prüfungsteile sind im Prüfungsprotokoll vermerkt.
Eine nicht bestandene Zusatzprüfung muss stets in allen Teilen zur vollen Gebühr wiederholt werden.
Quelle: Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse. Formblatt: Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen.