Kenntnisse
Im schriftlichen Teil in deutscher Sprache sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
- rechtliche Grundlagen des beweglichen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich;
- die wichtigsten Bestimmungen über Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen des beweglichen Flugfunkdienstes;
- Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst;
- Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des beweglichen Flugfunkdienstes;
- die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung;
- Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst (SAR);
- Luftverkehrsordnung einschließlich der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwendung kommen;
- Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
- Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln.