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ED-R TRA

ED-R (TRA) (klick)

Flugbeschränkungsgebiete (TRA)

Flugbeschränkungsgebiete besitzen definierte vertikale und horizontale Ausmaße.

Neben der räumlichen Ausdehnung verfügen Flugbeschränkungsgebiet über eine zeitliche Wirksamkeit.

Sie können durchgängig oder nur an bestimmten Tagen und zu festgelegten Uhrzeiten oder auch nur nach vorheriger Ankündigung per NOTAM wirksam sein.

Die vertikale Ausdehnung ist ebenfalls im Einzelfall per NOTAM veränderbar.

Permanente Flugbeschränkungsgebiete sind im Luftfahrthandbuch veröffentlicht und werden auf den ICAO Luftfahrtkarten grafisch dargestellt sowie mit dem Ländercode und einem „R“ (restricted) gefolgt von einer Seriennummer gekennzeichnet.

Diese Gebiete werden eingerichtet um Anlagen am Boden zu schützen oder weil in ihnen Gefahren für die Luftfahrt bestehen.

Beispiele hierfür sind Kernkraftwerke, Truppenübungsplätze, Orte von Regierung und Parlament – z. B. das Berliner Regierungsviertel.



Eine Form dieser beschränkten Gebiete ist der zeitweilig reservierte Luftraum (Temporary Reserved Airspace; TRA), in den Einflüge von zivilen Luftfahrzeugen nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind, da dieser für Übungen von militärischen Luftfahrzeugen reserviert ist.