Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat eine Luftraumstruktur mit unterschiedlichen Luftraumklassen von A (Alfa) bis G (Golf) festgelegt.
Die Unterscheidung erfolgt durch die Art der Kontrolle dieser Lufträume (kontrollierter/unkontrollierter Luftraum) und beinhaltet weitgehende Richtlinien für den Durchflug dieser Bereiche, wie Mindestsichtweiten, Erdsicht,minimale Wolkenabstände und wenn notwendig Höchstgeschwindigkeit.
Lufträume werden sowohl in horizontaler (nebeneinander) als auch vertikaler (übereinander) Anordnung zueinander gesetzt. Die Kontrolle der Lufträume erfolgt durch Flugverkehrskontrollstellen.
Diese können, müssen aber nicht durch Radar unterstützt werden.